Zum Inhalt springen

Spenden von der Steuer absetzen: So holst du dir Geld vom Finanzamt zurück

Gutes tun fühlt sich gut an. Noch besser fühlt es sich an, wenn der Staat dich dafür belohnt. Denn der deutsche Fiskus beteiligt sich quasi an deiner Hilfsbereitschaft: Du kannst deine Spenden als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

Das senkt deine Steuerlast und du bekommst am Ende des Jahres Geld zurück. Doch viele Spender sind unsicher: Brauche ich für jeden 10-Euro-Betrag eine offizielle Bescheinigung? Wo trage ich das ein? Und was gilt bei PayPal?

Wir bringen Licht in den Steuer-Dschungel – kurz, knapp und verständlich.

Das Wichtigste zuerst: Bis 300 Euro reicht der Kontoauszug

Das ist die beste Nachricht für alle, die unkompliziert helfen wollen. Der Gesetzgeber hat die Bürokratie für kleinere Spenden massiv abgebaut.

Für jede Einzelspende bis zu 300 Euro benötigst du keine offizielle Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) vom Verein.

Es reicht der sogenannte vereinfachte Nachweis. Das bedeutet:

  1. Du hebst deinen Kontoauszug (oder die Buchungsbestätigung der Bank) auf.
  2. Darauf müssen sichtbar sein:
    • Der Name der Organisation (Empfänger).
    • Der Betrag.
    • Der Buchungstag.
  3. Zusätzlich brauchst du einen Beleg, dass der Verein gemeinnützig ist. Bei Spendenheld.org und unseren Partnern ist dieser Hinweis oft schon auf dem Überweisungsträger oder der Website zum Download vermerkt.

Tipp: Wenn du Online-Banking nutzt, drucke die Umsatzanzeige der Spende einfach als PDF aus und speichere sie in deinem Steuer-Ordner.

Über 300 Euro: Die offizielle Spendenbescheinigung

Du hast eine größere Summe gespendet? Großartig! Ab einer Einzelspende von über 300 Euro verlangt das Finanzamt eine amtliche Zuwendungsbestätigung.

Das klingt kompliziert, ist aber für dich ganz einfach:

  • Seriöse Hilfsorganisationen senden dir diese Bescheinigung automatisch zu.
  • Meistens geschieht das gesammelt zu Beginn des Folgejahres (meist im Februar), damit du für deine Steuererklärung alles auf einem Blatt hast.
  • Wichtig: Gib bei der Überweisung im Verwendungszweck unbedingt deine vollständige Adresse an, damit der Verein weiß, wohin die Post gehen soll!

Wo trage ich die Spenden ein?

In deiner Einkommensteuererklärung findest du den Platz für deine guten Taten in der „Anlage Sonderausgaben“. Dort gibt es die Zeile für „Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke“. Einfach die Gesamtsumme aller deiner Spenden des Jahres zusammenrechnen und eintragen. Fertig.

Muss ich die Belege mitschicken?

Nein. Seit 2017 gilt die Belegvorhaltepflicht. Das heißt: Du musst die Spendenbescheinigungen oder Kontoauszüge nicht proaktiv mit der Steuererklärung einsenden. Du musst sie aber aufbewahren. Nur wenn das Finanzamt nachfragt (was stichprobenartig passiert), musst du die Belege nachreichen.

Sonderfall: Spenden via PayPal

Auch PayPal-Spenden werden vom Finanzamt akzeptiert. Hier reicht als Nachweis meist der Kontoauszug deines PayPal-Kontos oder die E-Mail-Bestätigung der Transaktion, solange dort der Empfänger und der Zweck erkennbar sind. Auch hier gilt die Grenze von 300 Euro für den vereinfachten Nachweis.

Fazit: Helfen lohnt sich doppelt

Lass dich von der Steuererklärung nicht abschrecken. Das System ist mittlerweile sehr spenderfreundlich. Wenn du spendest, hilfst du nicht nur Menschen in Not, sondern senkst auch dein zu versteuerndes Einkommen. Je nach deinem persönlichen Steuersatz zahlt der Staat also quasi einen Teil deiner Spende mit.

Ein Rechenbeispiel (vereinfacht): Bei einem persönlichen Steuersatz von 30 % bekommst du bei einer Spende von 100 Euro am Ende 30 Euro vom Finanzamt zurück. Die Spende „kostet“ dich real also nur 70 Euro, obwohl volle 100 Euro Hilfe ankommen.

Also: Belege sammeln, eintragen und freuen!


Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung. Steuergesetze können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater oder dein zuständiges Finanzamt.

Schlagwörter: